HfG Karlsruhe: Abwahl des Rektors rechtswidrig

07.11.2022 - AktuellesHochschulrecht
Mit Eilbeschluss vom 27.10.2022 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe festgestellt, dass die Abwahl Jan Boelens als Rektor der Hochschule für Gestaltung rechtswidrig war. Das Abwahlbegehren hätte aus formellen Gründen schon nicht zugelassen werden dürfen. Der Beschluss ist sofort vollziehbar. Jan Boelen hat angekündigt, unverzüglich seinen Dienst als Rektor der Hochschule wieder aufzunehmen. Zu seinen ersten dienstlichen Tätigkeiten wird die Prüfung der zwischenzeitlich ergangenen Beschlüsse von Rektorat und Senat unter dem Gesichtspunkt der fehlenden Beteiligung des Rektors gehören. Zur Entscheidung im Volltext geht es hier: 20221027_VG_Karlsruhe… Weiterlesen

Multiple choice: Zahl der Prüfer muss normativ geregelt sein

11.01.2022 - Prüfungsrecht
Mit Urteil vom 23.11.2021 hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass auch im Antwort-Wahl-Verfahren eine normative Festlegung der Zahl der Prüfer erforderlich ist. Die Entscheidung übernimmt die Maßgaben des Bundesverwaltungsgerichts aus seiner jüngeren Rechtsprechung und überträgt sie ins Antwort-Wahl-Verfahren. Die Entscheidung im Volltext: 20211123_VG_Koeln… Weiterlesen

Neuer Prüfungsversuch Pharmazeutische Prüfung, Dritter Abschnitt

22.12.2021 - Prüfungsrecht
Das OVG Münster hat mit Beschluss vom 25.11.2021 einen erstinstanzlichen Beschluss des VG Düsseldorf abgeändert und im Eilverfahren der Behörde aufgegeben, die Antragstellerin zur erneuten Wiederholung des Dritten Abschnitts zuzulassen. Die Entscheidung ist unter drei Gesichtspunkten von Interesse: (1) Ein wiederkehrendes Thema ist der Fristablauf für die Widerspruchseinlegung bei nicht bestandenen Staatsprüfungen. Hier werden in der Regel auch im Erst- und Zweitversuch Nichtbestehensbescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung versandt. Nach einem Monat ist dann die Widerspruchsfrist abgelaufen, und das Nichtbestehen kann nicht mehr angegriffen werden. ABER: Häufig erhält der Prüfling unmittelbar nach der mündlichen Prüfung vom Vorsitzenden die Nachricht, dass er nicht… Weiterlesen

Zulassung zum Masterstudium Psychologie in Regensburg

Mit Beschluss vom 26.11.2020 hat der Bayerische VGH München einen erstinstanzlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg abgeändert und die Unversität Regensburg verpflichtet, eine Bewerberin unverzüglich zum Studium im Masterstudiengang Psychologie zuzulassen. Die Entscheidung ist außerordentlich beachtlich: Die Bewerberin hatte weder die „erste Eignungshürde“ (Bachelorabschluss mit 1,1 oder besser) erreicht noch die „zweite Eignungshürde“ (Zugang zum gesonderten Eignungsfeststellungsverfahren mit 1,8 oder besser). Der VGH München hält die Notenhürde von 1,1 für rechtswidrig, weil überzogen. Die Universität konnte nicht darlegen, aus welchen Gründen eine so außerordentliche Zugangshürde zu errichten war (tatsächlich wird die Hürde nur von ca. 5% der Bewerber erreicht). Die Bewerberin… Weiterlesen

Humboldt-Gymnasium Köln unterliegt im Schulplatz-Streit

25.06.2020 - Schulrecht
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 19.6.2020 in einem von mir geführten Verfahren entschieden, dass das Auswahlverfahren für neu in die Klasse 5 aufzunehmende Schüler zum Schuljahr 2020/2021 rechtswidrig ist. Die Schule hat eine Reihe von Fehlern gemacht: rechtswidrige Bevorzugung eines gemeindefremden Schülers; rechtswidrige Bevorzugung von Härtefällen; rechtswidrige Gestaltung des Losverfahrens. Besonders beachtlich an der Entscheidung ist, dass die bisher in der Rechtsprechung sehr großzügige Handhabung von „Härtefall“-Aufnahmen hier Beschränkungen erfährt, die auch in Zukunft zu beachten sein dürften. Das Gericht äußert sich nicht (weil es darauf nicht mehr ankam) zur möglicherweise rechtswidrigen Bevorzugung von Kindern für den „Musikzweig“ der Schule. Weiterlesen

VGH Mannheim: Studienordnung Zahnmedizin der Universität Tübingen ist rechtswidrig

05.03.2020 - Prüfungsrecht
Der VGH Mannheim mit mit Beschluss vom 12.2.2020 eine Beschwerde der Universität Tübingen gegen einen Beschluss des VG Sigmaringen vom 17.9.2019 zurückgewiesen. Der Antragstellerin war die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung untersagt worden, weil sie eine „Eingangsprüfung“ nicht bestanden hatte. Zudem wurde die Antragstellerin von der Universität wegen des wiederholten Nichtbestehens vom Weiterstudium ausgeschlossen. Der VGH Mannheim stellt in seinem Beschluss ausdrücklich klar, dass eine Prüfungsordnung – und als solche wird auch die Studienordnung angesehen – Regelungen zu den Prüfungsinhalten sowie zur Prüfungsform treffen muss. Soweit der Zugang zu einer Lehrverstaltung von besonderen Eingangsvoraussetzungen abhängig gemacht wird, muss dies zudem in… Weiterlesen

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