Honorar

Geld ist ein wichtiges Thema, auch hier stehen wir für Offenheit, Transparenz und Klarheit. Daher möchten wir die Kostenanfrage an dieser Stelle auch ganz konkret ansprechen.

Wir unterscheiden grundsätzlich bei unseren Honoraren zwischen Studienplatzklagen und den Verfahren der übrigen Rechtsgebiete. Im Rahmen der Studienplatzklagen rechnen wir lediglich nach den sog. gesetzlichen Gebühren ab. Dies stellt eine Mindesthöhe dar, zu deren Erhebung wir in den gerichtlichen Verfahren berufsrechtlich verpflichtet sind und die nicht unterschritten werden darf. Diese gesetzlichen Gebühren orientieren sich am sog. Streitwert. In allen anderen Verfahren schließen wir individuelle Honorarvereinbarungen, deren Höhe abhängig von dem Rechtsgebiet, dem zu erwartenden Aufwand und der bearbeitenden Rechtsanwältin/dem bearbeitenden Rechtsanwalt ist.

Grundsätzlich rechnen wir dabei (minutengenau) nach Stundensätzen ab. Der Stundensatz unserer Kanzlei beträgt im außergerichtlichen Verfahren und im Verfahren erster Instanz vor den Verwaltungsgerichten 650,00 Euro zzgl. USt. In besonders gelagerten Fällen bieten wir auch ein Pauschalhonorar an: Dies hat den Vorteil, dass von Beginn an volle Kostensicherheit und Nachvollziehbarkeit in Bezug auf das anwaltliche Honorar besteht.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die vorgenannten Honorare selbst im günstigsten Fall nur zu einem geringen Teil von einer Rechtsschutzversicherung oder einem anderen Kostenträger übernommen werden würden und auch im Falle eines erfolgreichen Verfahrens nur ein verhältnismäßig geringer Anteil von der Gegenseite zu erstatten wäre.

Auch hier gilt: Sprechen Sie uns an – gemeinsam werden wir auch die Kostenfrage in aller Offenheit mit Ihnen besprechen, Chancen und Risiken abwägen, eine ehrliche Prognose im Hinblick auf den zu erwartenden Arbeitsaufwand geben und eine individuelle Lösung finden.

Bitte beachten Sie außerdem Folgendes: Auch eine erste Beratung kostet Geld. Gerne geben wir Ihnen im Rahmen eines Telefongesprächs oder per E-Mail eine erste Einschätzung oder Auskünfte darüber, ob und ggfs. was in der jeweiligen Situation unternommen werden kann. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine kostenlose Auskunftei, sondern eine nach wirtschaftlichen Grundsätzen arbeitende Rechtsanwaltskanzlei sind. Für eine erste Beratung berechnen wir pauschal 200,00 EUR inkl. USt.

Prof. Dr. Birnbaum RA-GmbH

Büro Siegburg ­| Markt 10 ­| 53721 Siegburg