Schulrecht

Das Schulrecht als Teil des besonderen Verwaltungsrechts regelt alle mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, der Schulaufsicht und den Schulträgern. Bestand das Schulrecht bis zum letzten Drittel des 20. Jahrhunderts überwiegend aus Gewohnheitsrecht und ministeriellen Erlassen, ist nunmehr auch der schulische Bereich durchgehend normiert. Auch wenn der Bildungssektor in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt (Kulturhoheit), ist das deutsche Schulrecht heute weitgehend vereinheitlicht. Dazu trägt auch die Kultusministerkonferenz der Länder bei, die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen sowie die jährlichen Schulleistungsvergleiche. Die Forderung nach europaweit vergleichbaren Schulabschlüssen wird diesen Trend noch fortsetzen.

1) Wir vertreten bundesweit überwiegend die Interessen von Eltern und Schülern gegenüber der Schule

Hier geht es zunächst um die Aufnahme zur Schule. Vor allem beim Wechsel in die weiterführende Schule haben wir bereits in der Vergangenheit viele Verfahren mit Erfolg durchgeführt (z.B. Aufnahme zur Gesamtschule), verfügen hier über eine große Erfahrung, Ansprüche notfalls mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen. Besuchen Sie hierzu auch unsere Seite www.schulplatzklage.de.

Aber auch der Schulalltag führte zu vielen Rechtsfragen, die wir für Sie fachkundig klären, so zum Beispiel Fragen der Schulpflicht, der Schülerfahrtkosten, von Erzieherischen und Ordnungsmaßnahmen, der Überprüfung von Bewertungen bei Klausuren und Zeugnissen, der Nachprüfung, der Rechtsmittel gegen die Nichtversetzung und Abgangszeugnisse.

Einen Großteil unserer Arbeit macht auch der Komplex der sonderpädagogischen Förderung an der Schule (Förderschule, gemeinsamer Unterricht) aus.

2) Auch Lehrerinnen und Lehrer werden von uns fachkundig vertreten.

Auch hier ist die Bandbreite der Tätigkeit sehr groß. Es fängt an mit Fragen der Aufsichtspflicht (auch bei Schulfahrten), geht über die Pflichtstunden-Bandbreite, Überlastungsanzeigen, Versetzungen (auch in andere Bundesländer) bis hin zu Beförderungen (gerade im Bereich der Konkurrentenklage verfügen wir über große Erfahrung in diesem Verfahren).

Vertrauen Sie unserer Erfahrung aus über tausend geführten Verfahren im Schul- und Prüfungsrecht. Entfernung spielt hierbei keine Rolle. Wir sind als hochspezialisierte Kanzlei bundesweit tätig.

Im Schulrecht führen wir für unsere Mandanten beispielsweise Verfahren aus den Bereichen:

  • Zurückstellung vom Schulbesuch
  • Anspruch auf einen Schulplatz (Schulplatzklage)
  • Anspruch auf einen Gesamtschulplatz
  • Ablehnung eines Schulplatzes an der Wunschschule
  • Zuweisung zur Sonderschule/Förderschule (AO-SF-Verfahren)
  • Schulformempfehlung/Bildungsempfehlung und Prognoseunterricht
  • Abweichung von der Sprengelpflicht
  • Schulische Ordnungsmaßnahmen (Unterrichtsausschluss, Verweis, etc.)
  • Nichtversetzungen
  • Schulwechsel und Schulformwechsel
  • Prüfungen
  • Externenprüfungen
  • Abiturprüfungen
  • Schulschließungen
  • Schulfinanzierung
  • Ersatzschulfinanzierung
  • Privatschulen
  • Schulgründungen

Bitte beachten Sie: Wir bearbeiten keine sog. „Mobbing-Fälle“!

Prof. Dr. Birnbaum RA-GmbH

Büro Siegburg ­| Markt 10 ­| 53721 Siegburg