Hochschulrecht

Die Hochschule ist ein eigener Organismus mit ganz eigenen Regeln. In dem engen Gestrüpp aus Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und kleinteiligen Regelungen kann man sich als Hochschullehrer, Mitarbeiter, Student, Funktionsträger leicht verheddern. Wir stehen mit Rat und Tat und Orientierung zur Seite.

Das Hochschulrecht umfasst neben den besonderen Bereichen des Prüfungsrechts, des öffentlichen Dienstrechts und den Studienplatzklagen unter anderem Fragen des Zugangs zum Studium, der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, der Fachsemestereinstufung, der Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen, der Akkreditierung von Studiengängen, auch das Hochschulorganisationsrecht sowie das Vertragsrecht der privaten Hochschulen.

Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Hochschulrechts. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und setzen Ihre Rechte in jeglichen Belangen des Hochschulrechts für Sie durch. Darüber hinaus prüfen und bearbeiten wir für Sie Schadenersatzansprüche aus Ausbildungsverzögerung aufgrund fehlerhafter Prüfungs- und Zulassungsentscheidungen.

Unsere Kompetenzen liegen insbesondere in den nachfolgenden Bereichen:

  • Hochschulzulassung (Studienplatzklagen)
  • Hochschulzugang (beruflich qualifizierte, Masterzugang)
  • Befristung
  • Wissenschaftszeitvertragsgesetz
  • Nichtbestehen von Prüfungen
  • Anrechnung und Negativanrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • Fachsemestereinstufung
  • Hochschulorganisationsrecht
  • Dienstrecht
  • Rechtsstellung von Hochschulbediensteten
  • Zulassung zu Lehrveranstaltungen
  • Exmatrikulation
  • Promotion/Habilitation

Ihre Ansprechpartner im Bereich Hochschulrecht

Prof. Dr. Birnbaum RA-GmbH

Büro Siegburg ­| Markt 10 ­| 53721 Siegburg