Studienplatzklage

Wer sich um einen Studienplatz bewirbt, merkt recht schnell, dass in den meisten Fächern ein hervorragendes Abitur für einen zeitnahen Studienstart zwingende Voraussetzung ist. Mit der Studienplatzklage kann diese Zulassungshürde umgangen werden. Somit können Sie Ihr Wunschstudium ohne lange Wartezeiten beginnen! Denn gemäß Art. 12 Abs. 1 GG (Grundgesetz) haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Und die freie Wahl der Ausbildungsstätte umfasst eben auch die freie Wahl eines bestimmten Hochschulstudiums. Hieraus folgt, dass die von den Hochschulen zur Verfügung gestellten Kapazitäten vor Gericht überprüft werden können. Jeder abgelehnte Bewerber kann also im Wege einer Studienplatzklage gerichtlich überprüfen lassen, ob an der jeweiligen Universität nicht doch noch mehr Studienplätze anbieten kann, als sie tatsächlich zu haben vorgibt. Diese Studienplätze nennen wir „außerkapazitäre“ oder auch „verschwiegene“ Studienplätze. Im Zuge der Studienplatzklage geht es um folgende Bereiche:

  • Zulassung zum Universitätsstudium
  • Zulassung zu Examensstudiengängen
  • Zulassung zum Fachhochschulstudium
  • Zulassung zum Bachelorstudium
  • Zulassung zum Masterstudium
  • Zugangs-/Eignungsprüfungen
  • Zulassung zu Lehrveranstaltungen
  • Zulassung in höhere Fachsemester
  • Rückklage nach Deutschland bei Auslandsstudien
  • Höherstufung/Durchstufung bei Studienortwechsel (auch aus dem Ausland)
  • Studienortwechsel

Prof. Dr. Birnbaum RA-GmbH

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