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Köln, den 10.06.2008
– Die Handhabung des Zentralabiturs in Nordrhein-Westfalen sieht sich in diesem Jahr starker Kritik ausgesetzt. "Wo nachgewiesen wird, dass der Stoff einer Abituraufgabe nicht vorher im Unterricht behandelt worden ist, sollten Schüler die Möglichkeit haben, das Abitur nachzuschreiben", wird die zuständige Schulministerin Barbara Sommer in der Tagespresse zitiert. Die Äußerung stiftet weitere Verwirrung in der Diskussion um Pannen im Zentralabitur. Dabei steht hinter dem Satz der Ministerin nichts anderes als die geltende Rechtslage. "Für den schulischen Bereich hat die Rechtsprechung ganz eindeutig geklärt, dass der Prüfungsstoff dem Unterrichtsstoff nachfolgen muss", sagt der Kölner Rechtsanwalt und Fachbuchautor Dr. Christian Birnbaum, Spezialist für Schulrecht und Prüfungsrecht. Birnbaum vertritt bereits einzelne Schüler aus der diesjährigen Abiturprüfung. Noch eindeutiger sind die Fälle, in denen Aufgaben fehlerhaft gestellt waren. Wenn durch einen Tippfehler in der Aufgabenstellung im Fach Pädagogik aus "bewussten Gefühlen" "unbewusste Gefühle" werden, kann dies der Aufgabenstellung einen völlig anderen Sinn geben. Und wenn, wie im Fach Mathematik geschehen, sachverständige Äußerungen nahe legen, dass einzelne Aufgaben in Teilen nicht lösbar waren, ist das ein klarer Fall für eine Wiederholung der Prüfung. Wer sich im Abitur mit Aufgaben konfrontiert sah, die er aus sachlichen Gründen nicht lösen konnte, sollte Widerspruch einlegen. "Nach Lage der Dinge ist es noch nicht einmal ausgeschlossen, dass die Schulbehörden von sich aus einlenken. Ansonsten ist es aber durchaus auch möglich, im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren kurzfristig die Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung zu erstreiten“, so Birnbaum.