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Erneute Proteste gegen Studiengebühren in Köln

Befreiung von Studiengebühren im Einzelfall möglich

Köln, den 22.05.2008

– "Am Mittwoch protestierte der DGB-Nachwuchs in Köln erneut gegen die bereits im Jahre 2006 auch in Nordrhein-Westfalen eingeführten Studiengebühren. Hauptkritikpunkte sind die Undurchsichtigkeit der Verwendung der Gelder sowie die soziale Unverträglichkeit der Beitragshöhe.

Die Gerichte hatten sich bereits mit der Thematik befasst: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Urteil vom 9. Oktober 2007 ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Minden gestützt, wonach die Erhebung von Studienbeiträgen für das Erststudium in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig ist. "Es ist auch nicht zu erwarten, dass sich das Bundesverwaltungsgericht oder gar das Bundesverfassungsgericht mit dieser Thematik in absehbarer Zeit beschäftigt und die Studiengebühren für rechtswidrig erklärt", erläutert Rechtsanwältin Mascha Huster, Anwältin für Schul- und Hochschulrecht in Köln. Die Studenten werden also auch zukünftig mit 500 Euro zur Kasse gebeten. "Allerdings gibt es beispielsweise für Studenten, die ein Praxis- oder Auslandssemester absolvieren, für Eltern von minderjährigen Kindern, für Behinderte oder schwer Kranke die Möglichkeit, von den Studiengebühren befreit zu werden", so Huster weiter. Zusätzlich existiert im Gesetz zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben eine Härtefallregelung. So kann zumindest im Einzelfall für eine hinreichende Sozialverträglichkeit gesorgt werden.

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