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Köln, den 14.05.2008
– "Uni senkt Zahl der Erstsemester", titelte vor kurzem die größte Kölner Tageszeitung. Danach teilt die Universität zu Köln mit, dass sie sich trotz konstanter Bewerberzahlen "bewusst dafür entschieden" habe, die Zahl der Studierenden zu senken. Hintergrund sei eine angestrebte Verbesserung der Betreuungsrelation von Studenten und Hochschullehrern. Mittlerweile unterliegen alle Studiengänge in Köln einer Zulassungsbeschränkung. Das heißt, ohne gute Abiturnote ist ein Studium an der Universität zu Köln – immerhin eine der größten Hochschulen in Deutschland – ausgeschlossen. Damit unterscheiden sich die Verhältnisse in Köln auch nicht wesentlich von denen an anderen deutschen Hochschulen. Insgesamt wird es immer schwieriger, mit einem mittleren oder schlechten Abitur überhaupt ohne lange Wartezeiten ein Studium aufzunehmen. "Derartige Zulassungsbeschränkungen dürften sich in aller Regel als rechtswidrig erweisen", sagt Dr. Christian Birnbaum, Rechtsanwalt aus Köln, der sich auf das Einklagen von Studienplätzen spezialisiert hat. "Nach der immer noch gültigen allgemeinen Gesetzeslage in Deutschland ist das Abitur die allgemeine Voraussetzung, um zum Studium zugelassen zu werden. Der Gesetzgeber fragt nicht, wie gut die Note ist." Beschränkungen der Aufnahmezahl von Studienanfängern sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur möglich, wenn die Hochschule die vorhandenen Kapazitäten nachweisbar vollständig ausgeschöpft hat. "Wenn – wie in Köln – die Kapazitäten vorhanden sind und eine künstliche Verknappung der Zulassungszahl nur dazu dienen soll, die Hochschullehrer zu entlasten, verstößt das eindeutig gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit der Studienbewerber aus Art. 12 GG", so Birnbaum.