Birnbaum-Rechtsanwälte
a
a
0
A
A
A
Telefon: 02 21 / 27 72 71 - 0

weitere Meldungen

Neues Studium nach nicht bestandener Prüfung möglich

Köln, den 13.10.2009

Die weitgehend abgeschlossene Umstellung von Diplom- auf Bachelorstudiengänge bringt viele Neuerungen. Die „Modularisierung“ der Studiengänge führt zu sehr viel häufigeren studienbegleitenden Prüfungen. Ein Nebeneffekt ist, dass deutlich mehr Studenten wegen endgültigen Nichtbestehens einer Modulprüfung ihr Studium abbrechen müssen. Bei einem Studiengangwechsel aufgrund nicht bestandener Prüfung stellt sich dem Studenten jedoch die Frage, nach welchen Maßgaben ein neues Studium überhaupt möglich ist. „Diese Frage gehört im Moment zu den aktuellsten und umstrittensten Problemen, die im Prüfungsrecht diskutiert werden“, sagt Rechtsanwalt und Fachbuchautor Dr. Christian Birnbaum aus Köln. Generell lässt sich sagen, dass ein Studiengangwechsel von einer Universität an eine Fachhochschule oder von einer Fachhochschule an eine Universität problemlos möglich sein sollte, auch wenn der Studiengang den identischen Namen trägt. Und auch der Wechsel vom Diplom- in den gleichnamigen Bachelorstudiengang ist machbar. Nur der Wechsel in den gleichnamigen Studiengang ist nach den Hochschulgesetzen aller Bundesländer ausgeschlossen. „Verwandte“ oder „vergleichbare“ Studiengänge können im Einzelfall versperrt sein, wobei sich die Gesetzeslage in den Bundesländern und an den einzelnen Hochschulen stark unterscheidet. „Generell lässt sich eine Tendenz erkennen, dass Hochschulen versuchen, Studenten abzuhalten, die schon einmal in einem Studiengang endgültig nicht bestanden haben“, so Birnbaum. „Diese Handhabung hat sich aber schon in mehreren Fällen als zu restriktiv und rechtswidrig erwiesen.“

Download der Meldung:

pm-birnbaum-neues-studiu.pdf (357KByte)

» zurück zur Übersicht

Home - Anwälte - Rechtsgebiete - Mandanteninformationen - Rechtsprechung - Downloads - FAQ - Honorar - Honorar Studienplatzklagen - Kontakt - Impressum