Birnbaum-Rechtsanwälte
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Der erste Elternabend

Rechte und Pflichten in der Klassenpflegschaft

Köln, den 07.09.2009

Zu Schuljahresbeginn findet die erste Sitzung der neuen Klassenpflegschaft – so die offizielle Bezeichnung der Elternabende – statt. Im Rahmen der ersten Zusammenkunft werden unter anderem die Vorsitzenden gewählt. In Nordrhein-Westfalen sind die Rechte und Pflichten der Klassenpflegschaften, ihrer Mitglieder und Vorsitzenden im Schulgesetz geregelt. Mitglied der Klassenpflegschaft sind alle Eltern der Schüler einer Klasse, wobei bei Abstimmungen Elternpaare immer nur eine Stimme haben. Darauf weist Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum aus Köln hin, dessen Kanzlei schwerpunktmäßig im Schulrecht tätig ist. „Schon auf der Ebene der Klassenpflegschaft bestehen weit reichende Mitwirkungsrechte, den meisten Eltern ist das gar nicht so bewusst‟, so Birnbaum. So ist die Klassenpflegschaft bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen, und sie hat ein Recht auf Information über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft kann im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Stellungnahmen abgeben, Vorschläge unterbreiten, Informationen beanspruchen und Beschwerden anbringen, die auch schriftlich zu beantworten sind.

Die Kanzlei Birnbaum Rechtsanwälte mit Sitz in Köln ist spezialisiert auf Schulrecht und Hochschulrecht.

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