Birnbaum-Rechtsanwälte
a
a
0
A
A
A
Telefon: 02 21 / 27 72 71 - 0

weitere Meldungen

Handel mit Promotionen: Aberkennung der Doktortitel nur in wenigen Fällen zu erwarten

Professoren müssen mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen

Köln, den 25.08.2009

Der Fall sorgte für bundesweite Schlagzeilen: Ein Juraprofessor aus Hannover verhalf einer Studentin gegen Bezahlung und körperliche Zuwendungen zum begehrten Doktortitel. Schnell wurde klar, dass die Vergabe akademischer Titel gegen Geld offensichtlich System hatte.

Besonders brisant: Namhafte Professoren renommierter Universitäten mischten bei diesem schwunghaften Handel kräftig mit – gegen Bezahlung. Zwar wurden die Titel nicht vergeben, ohne dass die promotionswilligen Kandidaten eine Doktorarbeit geschrieben hätten. Jedoch drückten die Professoren offensichtlich beide Augen zu, wenn es um die Auswahl der Bewerber ging und ließen auch solche zu, die unter normalen Umständen keine Chance gehabt hätten. Bundesweit betroffen sind insbesondere Fakultäten für Medizin, Jura und BWL.

Werden jetzt also mehrere hunderte Doktortitel aberkannt? „Grundsätzlich nicht“, so der Kölner Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum, Experte für Hochschulrecht. „Sofern die formalen Voraussetzungen der Promotionsordnung eingehalten wurden, insbesondere eine Promotionsberechtigung vorgelegen hat und es sich nicht um ein Plagiat handelte, ist die Titelvergabe rechtlich prinzipiell nicht zu beanstanden“, erklärt Birnbaum weiter.

Nicht ganz unproblematisch sind nach Ansicht des Rechtsanwalts jedoch die Fälle, in denen entweder die entsprechende Satzung Verbote der Inanspruchnahme von Promotionsberatern vorsah oder schriftliche Erklärungen der Doktoranden abgegeben werden mussten, in denen diese versicherten, sich derartiger Hilfe nicht bedient zu haben. In solchen Fällen kann es theoretisch auch zum Entzug der entsprechenden Titel kommen.

Und die Professoren? Hier stellt sich der Fall etwas anders dar. Neben der Einleitung von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften müssten diese durchaus mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen, so Birnbaum. Hier werde jeder Einzelfall zu untersuchen und genau zu prüfen sein, ob und worin die Vorteilsnahme der Professoren bestand.

Die Kanzlei Birnbaum Rechtsanwälte mit Sitz in Köln ist spezialisiert auf Schulrecht und Hochschulrecht.

» zurück zur Übersicht

Home - Anwälte - Rechtsgebiete - Mandanteninformationen - Rechtsprechung - Downloads - FAQ - Honorar - Honorar Studienplatzklagen - Kontakt - Impressum