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Köln, den 11.08.2009
Aktuell werden die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide der Hochschulen für das Wintersemester 2009/2010 versandt. Wie in den Vorjahren herrscht auch diesmal wieder große Enttäuschung bei vielen abgelehnten Studienplatzbewerbern. Die Zulassungsanforderungen haben sich in den letzten Jahren dramatisch verschärft, und noch sorgt der absehbare „Geburtenknick‟ nicht für Entlastung bei den stark nachgefragten Studiengängen. Für viele Studiengänge bedarf es einer Abiturnote von 1,5 und besser, um die Zulassung zu erhalten. Und die Wartezeiten für Abiturienten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind in den letzten Jahren drastisch gestiegen. „Gerade die langen Wartezeiten dürften sich in vielen Fällen als verfassungswidrig erweisen‟, sagt Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum aus Köln, Spezialist für Hochschulzulassungsrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1977 gesagt, dass Wartezeiten, die die Dauer des angestrebten Studiums überschreiten, nicht angemessen und deshalb auch nicht hinzunehmen sind. „Aufgrund der wesentlichen Verkürzung der Studienzeiten auf in der Regel drei Semester in den neuen Bachelorstudiengängen sind Wartezeiten auf einen Studienplatz nicht hinzunehmen, die über drei Jahre und länger dauern würden‟, so Birnbaum. „Die aus den Ablehnungsbescheiden ersichtlichen teilweise erheblich längeren Wartezeiten sind gerichtlich angreifbar‟. Auch ansonsten empfiehlt der Anwalt, einen Ablehnungsbescheid nicht einfach klaglos hinzunehmen, sondern zumindest von einem Fachmann rechtlich überprüfen zu lassen. Häufig lässt sich der Studienwunsch auf diesem Wege realisieren.