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Köln, den 24.06.2009
Vom 25. bis 27.6.2009 werden in Nordrhein-Westfalen die Abiturzeugnisse vergeben. Viele der jungen Abiturienten zieht es anschließend an die Hochschulen zum Studium. Dabei handelt es sich um die letzten geburtenstarken Jahrgänge, die jetzt die Hochschulreife erwerben, deshalb ist die Bewerbungssituation nach wie vor angespannt. Viele Hochschulen haben zudem die Zulassungshürden in den letzten Jahren deutlich höher gelegt. Ein bewährter Weg, vorbei an den Schranken des Numerus Clausus zum begehrten Studienplatz zu gelangen, ist die Studienplatzklage. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Birnbaum, seit vielen Jahren spezialisiert auf das Hochschulzulassungsrecht, weist darauf hin, dass man auch die Verfahrensdauer beachten muss. „Sobald das Abiturzeugnis vorliegt, können wir mit den Verfahren starten. Je früher die Angelegenheiten auf den Weg gebracht werden, desto besser ist die Chance, schon zum Wintersemester das Studium in dem Wunschstudiengang aufnehmen zu können.“ Außer Humanmedizin und Zahnmedizin, wo die Chancen sich zunehmend verschlechtern, sei fast in jedem Studiengang über die Klage mit einiger zeitlicher Verzögerung der gewünschte Studienplatz mit großer Sicherheit zu erlangen.