Aktuelle Meldungen aus unserer Kanzlei
» Studienplatzklage: Interview mit Dr. Christian Birnbaum auf Studienwahl.tv
Interview mit Dr. Christian Birnbaum auf DRadio Wissen.
Aktuelle Meldungen zu bildungspolitischen Themen
Aktuelle Meldungen aus unserer Kanzlei
» Studienplatzklage: Interview mit Dr. Christian Birnbaum auf Studienwahl.tv
Interview mit Dr. Christian Birnbaum auf DRadio Wissen.
Aktuelle Meldungen zu bildungspolitischen Themen
weitere Meldungen
Köln, den 29.10.2007
Zum ersten Mal können Eltern in Nordrhein-Westfalen die Grundschule für ihre Kinder frei wählen. Noch bis 15.11.2007 laufen derzeit die Anmeldefristen für zukünftige Erstklässler. Die Eltern der I-Dötzchen in spe stehen dabei vor einer völlig neuartigen Anmeldesituation: In Nordrhein-Westfalen entfallen zum Schuljahr 2008/2009 die bisher verbindlichen Schulbezirksgrenzen. Die Eltern müssen ihr Kind nicht mehr wie bisher an der zuständigen Sprengelschule anmelden. "So frei wie ursprünglich gedacht ist die Schulwahl allerdings doch nicht", erläutert der Kölner Rechtsanwalt und Fachbuchautor Dr. Christian Birnbaum. Denn ein Anspruch auf Aufnahme besteht nur an der wohnortnächsten Grundschule. An den anderen Schulen besteht ein Aufnahmeanspruch nur in dem Umfang, in dem freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der freien Plätze übersteigt, muss der Schulleiter ein Auswahlverfahren durchführen. Die Auswahlkriterien hat der Gesetzgeber in der Ausbildungsordnung für die Grundschule geregelt. Zu diesen Kriterien gehören neben der Wohnortnähe die Berücksichtigung von Härtefällen, der vorherige Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule und ein ausgewogenes Verhältnis von Jungen und Mädchen. Auch wenn ein älteres Geschwisterkind bereits auf die gewünschte Schule geht, ist dies ein Pluspunkt. "Da das Verfahren bei den Grundschulleitern bisher in der Praxis noch völlig unerprobt ist, ist hier mit erheblichen anfänglichen Rechtsunsicherheiten zu rechnen", so Birnbaum. Damit die Wünsche der Eltern eine bessere Chance haben, berücksichtigt zu werden, empfiehlt er, immer einen Zweitwunsch anzugeben. Findet auch der keine Beachtung, kann es unter Umständen ausreichen, Widerspruch einzulegen.