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Zulassungschaos an deutschen Hochschulen:

Keine Besserung abzusehen

Köln, den 05.03.2009

Viele Abiturienten, die sich für ein Studium an den deutschen Hochschulen beworben haben, wurden im letzten Wintersemester von einer langen Wartezeit überrascht. Weil das zentrale Vergabeverfahren von der ZVS in Dortmund nur noch für einige wenige Studiengänge durchgeführt wird, müssen die Bewerber sich in den meisten Fällen direkt an die Hochschulen wenden. Diese wurden von dem Ansturm förmlich überrannt. Die Vergabe der Studienplätze zog sich deshalb bis weit in das Semester hinein, so dass in vielen Fällen der verzögerte Studienbeginn zum Verlust eines ganzen Studienjahres führt. Die Universität Münster etwa musste in 31 von 108 Studiengängen drei Nachrückverfahren durchführen.

Auch zum Sommersemester 2009 wurden an dem Vergabeverfahren keine Veränderungen vorgenommen. „Wir sind mittlerweile in der grotesken Situation, dass eine Studienplatzklage nicht nur den sichereren, sondern auch noch den schnelleren Zugang zum Studium verspricht“, teilt der auf Hochschulzulassungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum aus Köln mit. Wer seinen Studienplatz gerichtlich einklagt, kann häufig schon mit Aufnahme seines Studiums pünktlich zu Semesterbeginn rechnen. „Außerdem macht sich die Universität schadensersatzpflichtig, wenn aufgrund der langen Bearbeitungszeiten der Studienbeginn verzögert wird“, so Birnbaum. „Ein Semester Ausbildungsverzögerung bedeutet letztlich ein halbes Jahr Verdienstausfall.“

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