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Köln, den 19.02.2009
Mit dem Wegfall der Sprengelpflicht für Grundschulen vor drei Jahren herrscht in Nordrhein-Westfalen nach dem Gesetz Schulwahlfreiheit. Umso größer ist in diesem Jahr das Erstaunen vieler Eltern über massenhafte Ablehnungen der Aufnahme ihrer Kinder. Ein besonders extremer Fall ist derjenige der Grundschule Manderscheider Platz in Köln-Sülz. Die Schule hatte schon im Vorfeld der Aufnahmeentscheidung die Eltern auf einen erheblichen Anmeldeüberhang hingewiesen. Gleichwohl hat die Stadt Köln die Anzahl der Klassenzüge nicht erhöht. Stattdessen wurden nun vornehmlich Kinder katholischer Konfession abgelehnt, weil die in Nachbarschaft gelegene städtische katholische Grundschule Berrenrather Straße unterbelegt ist. „Damit wird die Konfession der Kinder zum Aufnahmekriterium. Katholische Kinder werden diskriminiert. Das widerspricht ganz eindeutig dem Schulgesetz“, sagt Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum aus Köln, der schon mehrere der betroffenen Eltern beraten hat. Außerdem wurden pauschal Plätze freigehalten für Kinder, die möglicherweise die Klasse wiederholen müssen. „Auch solche pauschalen Reservierungen sind nach der Rechtsprechung unzulässig“, so Birnbaum. Besonders pikant wird die Sache zudem dadurch, dass die Leitung beider Schulen derzeit von derselben Schulleiterin ausgeübt wird. Rechtsanwalt Dr. Birnbaum hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.