Aktuelle Meldungen aus unserer Kanzlei
» Studienplatzklage: Interview mit Dr. Christian Birnbaum auf Studienwahl.tv
Interview mit Dr. Christian Birnbaum auf DRadio Wissen.
Aktuelle Meldungen zu bildungspolitischen Themen
Aktuelle Meldungen aus unserer Kanzlei
» Studienplatzklage: Interview mit Dr. Christian Birnbaum auf Studienwahl.tv
Interview mit Dr. Christian Birnbaum auf DRadio Wissen.
Aktuelle Meldungen zu bildungspolitischen Themen
weitere Meldungen
Köln, den 20.01.2009
– In dieser Woche werden die Halbjahreszeugnisse an den Grundschulen ausgegeben. Für die Kinder der 4. Schulklasse entscheidet sich dann, welche weitergehende Schule sie besuchen dürfen. Seit dem Schuljahr 2006/2007 ist die in dem Zeugnis enthaltene Schulformempfehlung verbindlich. „Bei der Schulformempfehlung handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Sie kann mit einem Widerspruch angefochten werden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum aus Köln. Allerdings lohnen sich weitere rechtliche Schritte nicht, bevor nicht das Ergebnis des Prognoseunterrichts feststeht. Diese „2. Stufe“ der Eignungsfeststellung eröffnet im Erfolgsfall den Zugang zur Wunschschule ebenso wie die entsprechende Schulformempfehlung. „Vor dem Prognoseunterricht fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, um gegen die Schulformempfehlung vorzugehen“, sagt Schulrechtsspezialist Birnbaum. Der Anwalt empfiehlt gleichwohl allen betroffenen Eltern, die mit der Entscheidung der Grundschule nicht einverstanden sind, zunächst einmal Widerspruch einzulegen, um sich alle Optionen offen zu halten. Begründet werden muss der Widerspruch zunächst nicht.