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Kölner Studenten klagen gegen Studiengebühren

AStA der Universität zu Köln lässt sich vor dem OVG Nordrhein-Westfalen von Kölner Hochschulrechtskanzlei vertreten

Köln, den 08.10.2008

– Tumultartig verlief die Sitzung des Senats der Universität zu Köln vom 24.5.2006, in der die Satzung über die Erhebung von Studiengebühren für eine der größten deutschen Universitäten beschlossen wurde. Nachdem eine erste Sitzung aufgrund heftiger Proteste der Studierenden ohne Ergebnis abgebrochen werden musste, galt für die Wiederholung höchste Geheimhaltung: Noch nicht einmal die Senatsmitglieder selbst wurden vor der Sitzung über den Tagungsort informiert. Getagt wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Diese Umstände haben die studentischen Mitglieder des Senats veranlasst, aus formellen Gründen gegen die Studiengebührensatzung vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln zu klagen. Die Klage wurde mit Urteil des Gerichts vom 30.7.2008 abgewiesen. Die Kläger haben nun vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Zulassung der Berufung beantragt. Oliver Jesper, Vorsitzender des Kölner AStA: „Hier wurden elementare Rechte der studentischen Vertreter verletzt. Ich erwarte, dass das OVG Münster diesen Missstand behebt.“
Mit ihrer Vertretung in zweiter Instanz haben die Kläger die Kölner Spezialkanzlei Birnbaum Rechtsanwälte beauftragt. „Die Berufung ist schon wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit zuzulassen“, betont Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum. „Außerdem haben wir ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils. Immerhin hat die Universität erklärt, auch in Zukunft in vergleichbaren Fällen die Öffentlichkeit in gleicher Weise auszuschalten.“ Sollte in zweiter Instanz die Entscheidung des VG Köln abgeändert werden, wäre die rechtliche Grundlage für alle seit Erlass der Gebührensatzung erhobenen Studiengebühren hinfällig. Die Universität sähe sich dann erheblichen Rückforderungsansprüchen ausgesetzt.

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