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Köln, den 03.09.2008
– Köln, 03.09.2008 Die Beschränkung des Hochschulzugangs nimmt von Jahr zu Jahr größere Ausmaße an. Im Studiengang Medizin beispielsweise müssen Bewerber inzwischen fünf bis sechs Jahre auf einen Studienplatz warten. In anderen Studiengängen sind mancherorts mittlerweile nur noch sehr wenige oder auch gar keine Studienplätze mehr für die Vergabe nach Wartezeit vorgesehen. Wer nicht eine sehr gute Abiturdurchschnittsnote hat, kann den begehrten Studienplatz nie erhalten. Die schleichende Einführung des „Zweiklassenabiturs“ führt zu einer wachsenden Zahl gerichtlicher Verfahren, in denen um den Hochschulzugang gestritten wird – häufig mit positivem Ausgang für die Studienplatzbewerber. Die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Birnbaum, die sich auf die Durchführung solcher Verfahren spezialisiert hat, legt nun in zweiter Auflage ihren „Ratgeber Studienplatzklage“ vor. Auf über 50 Seiten werden die häufigsten Fragen zum Thema beantwortet, zum Beispiel nach den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage, nach den zeitlichen Abläufen und den Kosten. „Da es am juristischen Ratgebermarkt an einer allgemein verständlichen Darstellung fehlt, treffen wir mit unserem Ratgeber auf sehr große Nachfrage. Viele Interessenten schätzen die Möglichkeit, sich zunächst umfassend zu informieren, bevor sie die Entscheidung für eine Studienplatzklage treffen“, so Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum. Die Broschüre kann kostenlos bei der Kanzlei Birnbaum in Köln angefordert werden, entweder telefonisch oder über die Internet-Homepage.