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Köln, den 15.08.2008
– Am 12.8.2008 zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr unterlief der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) ein peinlicher Fehler: Per E-Mail wurde an zahlreiche Studienplatzbewerber quer durch sämtliche Studiengänge ein positiver Zulassungsbescheid versandt, obwohl an und für sich gar kein Rechtsanspruch auf einen solchen bestand. Die Freude unter den Bewerbern währte jedoch nur kurz, denn wenig später erreichte die Betroffenen eine erneute E-Mail. In dieser wurde der Fehler von der ZVS korrigiert und die Platzzuweisung zurückgenommen. Ursache für die Panne ist offensichtlich ein Fehler in der hauseigenen Software. „Der Traum vom Studienplatz ist damit aber nicht automatisch geplatzt“, sagt Rechtsanwältin Dr. Mascha Huster aus Köln. „Hier ist der ZVS ein folgenschwerer Fehler unterlaufen.“ Denn rechtlich gesehen handelt es sich bei dem versendeten ersten Zulassungsbescheid um einen Verwaltungsakt. Wenn dieser dann kurz danach wieder zurückgenommen wird, muss die ZVS die Nachteile ausgleichen, welche die Studienplatzbewerber im Vertrauen auf die erste Zusage erleiden. „Unser erstes Verfahren gegen die ZVS läuft schon. Eine Bewerberin, die schon lange auf einen Studienplatz wartet, hat im Vertrauen auf die erhaltene Zusage umgehend ihren Arbeitsplatz gekündigt und steht nun mit leeren Händen da. Das ist natürlich nicht akzeptabel“, berichtet Huster. Die falsch informierten Studienplatzbewerber genießen im Regelfall den so genannten Vertrauensschutz. Die Behörde muss in derartigen Fällen den Vermögensausfall ersetzen, den die enttäuschten Bewerber durch die Fehlinformation erleiden. Darüber hinaus rät Huster, gegen den zweiten Bescheid, der den Studienplatz also wieder zurückgenommen hat, umgehend eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen einzureichen. Denn diese hat aufschiebende Wirkung, und das Studium kann zunächst bis auf weiteres erst einmal aufgenommen werden.