Birnbaum-Rechtsanwälte
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Studienplatzklage zum Wintersemester

Erste Fristen laufen bald ab

Köln, den 08.07.2008

– Frisch mit der Hochschulreife ausgestattet, stürmen auch in diesem Jahr die Abiturienten wieder an die Hochschulen. Wie in den Vorjahren ist auch diesmal mit erheblichen Beschränkungen beim Hochschulzugang zu rechnen. Eine für viele Abiturienten zunächst unüberwindbare Hürde stellt der Numerus clausus dar - und die Anzahl der Studiengänge, die davon betroffen sind, wächst. Immer häufiger treten betroffene Abiturienten daher den Weg zum Gericht an, um ihren Anspruch auf einen Studienplatz geltend zu machen. "Nicht mehr nur im Studiengang Medizin, auch in anderen Fächern wie Betriebswirtschaftslehre, Lehramtsstudiengängen oder Sozialarbeit wird mittlerweile geklagt", sagt der Spezialist für Hochschulrecht, Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum aus Köln. Adressaten von Klagen sind nicht mehr nur Universitäten, sondern zunehmend auch Fachhochschulen. "Und diese Verfahren haben, mehr noch als bei Medizin oder Zahnmedizin, eine hohe Erfolgschance." Ein Verfahren sollte aber rechtzeitig vor dem Wintersemester eingeleitet werden. Insbesondere in den Bundesländern Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt müssen die ersten Anträge für die Studienplatzklage schon bis zum 15. Juli gestellt werden. "Wenn die notwendigen Schritte nicht rechtzeitig eingeleitet wurden, ist ein nachfolgendes gerichtliches Vorgehen unzulässig", so Birnbaum. "Weil diese Frist weitgehend unbekannt ist, gehen bei den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg jedes Jahr Hunderte unzulässiger Anträge ein."

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