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Köln, den 16.10.2007
In dieser Woche beginnt an den deutschen Universitäten der Vorlesungsbetrieb zum Wintersemester 2007/2008. Das gilt allerdings nicht für einige Hundert Medizinstudenten, die zwar ihr Physikum in der Tasche haben, es jedoch im Ausland erworben haben. Sie bleiben vor verschlossenen Hörsälen sitzen. "Die Praxis, aufgrund mangelnder Kapazitäten den klinischen Studienabschnitt den erfolgreichen Studenten zu verschließen, verstößt gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit", sagt Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum aus Köln. Aufgrund der übergroßen Nachfrage nach Medizinstudienplätzen ist es schon seit den achtziger Jahren eine weit verbreitete Praxis, dass deutsche Studenten ihr Studium im Ausland beginnen. Besonders beliebt ist Ungarn als Studienort, wo man Medizin in deutscher Sprache studieren kann. Nach vier Semestern kehren diese Studenten dann mit einem deutschen Physikum in der Tasche nach Deutschland zurück, um hier ihr Studium fortzuführen. In diesem Jahr allerdings fanden diese Studenten kaum mehr Aufnahme an den deutschen Universitäten und können deshalb trotz des erfolgreichen ersten Studienabschnitts ihr Studium nicht fortführen. "Die Ablehnung der Studenten kann durchaus mit Aussicht auf Erfolg vor Gericht angefochten werden", so Birnbaum.