Birnbaum-Rechtsanwälte
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Umsatzsteuer

Der Rechtsanwalt hat Anspruch auf Ersatz der auf seine Gebühren entfallenden Umsatzsteuer (Ziff. 7008 VV RVG). Er kann nicht nur auf seine Gebühren, sondern auch auf seine sonstigen Auslagen die Umsatzsteuer berechnen.

 

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