Birnbaum-Rechtsanwälte
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Hochschulzulassungsrecht und Studienplatzklage

Hochschulzulassungsrecht

Doppelte Abiturjahrgänge; Abschaffung der Wehrpflicht; Verringerung der Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen – Die Mehrzahl der Studiengänge ist in Deutschland mittlerweile mit einem Numerus clausus belegt. Die Lösung für viele Studienwünsche ist die Studienplatzklage, welche in den meisten Fällen den Zugang zum Wunschstudium bringt. Hochschulzulassungsrechtliche Verfahren führen wir in den Bereichen

Bundesweit Studienplatzklagen

Auch im Bereich der Studienplatzklagen sind wir bundesweit tätig:

 

Es spielt für das Mandat einer Studienplatzklage keine Rolle, ob Sie aus Köln, Berlin, Hamburg, Bremen, München oder anderenorts kommen.

 

Unsere Mandanten wissen unsere Erfahrung aus mehreren tausend geführten Verfahren aus dem Hochschulrecht und Hochschulzulassungsrecht zu schätzen.

 

Wir würden uns freuen, bald auch für Sie tätig werden zu dürfen.

 

Weiterführende links und Berichte über unsere Kanzlei zur Studienplatzklage:

Letzter Ausweg? Studienplatzklage [Studis-Online]

 

Durch die Hintertür zur Uni [n-tv]


Ratgeber Studienplatzklage: Alle Informationen zu Kosten, Dauer und Chancen [BIRNBAUM Rechtsanwälte]

 

Interview mit Dr. Christian Birnbaum zur Studienplatzklage auf Studienwahl.tv

 

Studienplatz einklagen: Fristen beachten [Sueddeutsche]

 

Auf dem Rechtsweg in die Uni: Studienplatz einklagen [n24]

 

Kämpfe für Deinen Studienplatz [Frankenpost]

 

Studienplatz einklagen: So geht es [Berlin.de]

 

Auf dem Rechtsweg in die Uni: Studienplatz einklagen [Märkische Allgemeine]

 

Den Studienplatz einklagen [Mittelbayerische]

 

Über den Rechtsweg ins Studium [karriere.de]

 

Zehn Semester Warten auf ein Studium der Medizin [Der Westen]

 

 

 

Kosten

Zu unserem Service und zu unserem Anspruch gehört, dass wir Ihnen zur Führung von Verfahren nur raten, wenn wir auch eine realistische Aussicht auf Erfolg sehen.

 

Auch und gerade hinsichtlich der Kosten sind wir für Offenheit, Transparanz und Sicherheit:

Daher arbeiten wir im Rahmen der Studienplatzklage nicht nach Pauschalhonoraren, sondern stellen nur das in Rechnung, was auch tatsächlich an Kosten angefallen ist. Gerade im Bereich der Studienplatzklagen lässt sich nämlich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostizieren, welche Kosten im Einzelfall anfallen oder nicht. Ein Pauschalhonrorar hingegen beruht auf einer Mischkalkulation. In der Konsequenz könnten wirtschaftliche Erwägungen des Rechtsanwalts dazu führen, dass dazu geraten wird, sehr viele Universitäten in Anspruch zu nehmen. Mehr, als im Einzelfall für den Mandanten erforderlich sein könnten. Dies möchten wir nicht. Wir werden Ihnen offen und ehrlich sagen, wie viele Universitäten sinnvollerweise in Anspruch genommen werden sollten und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine individuelle, auf Sie zugeschnittene Strategie. Darüber hinaus ist mit derartigen Pauschalhonoraren lediglich das Honrorar des eigenen Anwalts abgegolten, nicht hingegen die anfallenden Gerichtskosten, die Kosten des gegnerischen Anwalts usw. So ist beispielsweise die Inanspruchnahme von mehr als 10 Universitäten im Studiengang Zahnmedizin oder von mehr als 5 Universitäten im Studiengang Psychologie nicht unbedingt erforderlich; es sei denn, Geld spielt keine Rolle. Erfahrungsgemäß ist dies bei der weit überwiegenden Zahl der Mandanten einer Studienplatzklage aber gerade nicht der Fall. 

Laden Sie sich hier kostenlos unseren Ratgeber Studienplatzklage herunter; dort erfahren Sie alles zu Chancen, Dauer und Kosten einer Studienplatzklage mit vielen Berechnungsbeispielen. Und falls doch noch eine Frage unbeantwortet bleiben sollte: Schreiben Sie uns eine e-Mail oder rufen Sie uns an. Nutzen Sie unsere Erfahrung. Sie können viel Geld sparen.

Ihre Ansprechpartner im Bereich Hochschulzulassungsrecht und Studienplatzklage:

Dr. Christian Birnbaum

Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum        

Rechtsanwältin Dr. Mascha Franzen

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