Birnbaum-Rechtsanwälte
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Streitwert

Die wichtigsten Kosten in einem gerichtlichen Rechtsstreit sind die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Beide hängen vom Streitert (auch "Gegenstandswert" genannt) ab, deshalb ist es wichtig, zu wissen, wie hoch dieser zu veranschlagen ist. Im Einzelfall lässt sich nicht durchweg sicher prognostizieren, in welcher Höhe ein Gericht den Gegenstandswert festsetzen wird. Jedoch gibt es gewisse Richtwerte, die sich aus dem "Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit" ergeben. Die meisten Gerichte halten sich daran. Hierzu einige Beispiele:

BeispielZiff. Stwt.-Kat.Streitwert Betrag EUR
Abitur38.65.000
Approbation16.130.000
Aufnahme in eine bestimmte Schule38.45.000
Berufsberechtigung14.115.000
Dienstliche Beurteilung eines Beamten10.55.000
Diplomprüfung36.315.000
Einweisung in eine Förderschule38.35.000
Erste juristische Staatsprüfung36.17.500
Facharztbezeichnung16.215.000
Genehmigung zum Betrieb einer Ersatzschule38.230.000
Habilitation18.820.000
Hochschulwahlen18.115.000
Leistungsnachweis18.52.500
Physikum36.45.000
Promotion18.615.000
Schulische Versetzung38.55.000
Schulzeugnis38.55.000
Studienbegleitende Hochschulprüfung36.45.000
Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen18.22.500
Zulassung zum Studium18.115.000
Zweite juristische Staatsprüfung36.25.000
Zwischenprüfung18.35.000

 

Mit dem Streitwert korrespondieren die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren:

Streitwert EURHöhe einer vollen Gerichtsgebühr EURHöhe einer vollen Anwaltsgebühr EUR netto
2.50081,00161,00
5.000121,00301,00
7.500166,00412,00
10.000196,00486,00
15.000242,00566,00
20.000288,00646,00
30.000340,00758,00
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