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Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Eintrittskarte in die deutsche und europäische Freizügigkeit, unbeeinträchtigt von ausländer-, aufenthalts- oder arbeitsrechtlichen Beschränkungen. Sie kann über die Nachkommenschaft von deutschen Vorfahren erworben werden, aber auch über den Aufenthalt in Deutschland. Nicht immer muss der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit mit sich bringen, und nicht immer muss man die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben, um die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erwerben zu können. Im Staatsangehörigkeitsrecht führen wir für unsere Mandanten Verfahren aus den Bereichen:

Ihr Ansprechpartner im Bereich Staatsangehörigkeitsrecht:
Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum.