Schulrecht
Schüler haben Pflichten (beispielsweise den Schulbesuch), aber auch Rechte. Gerade im schulischen Bereich wird das häufig verkannt. Viele Entscheidungen werden getroffen, weil sie für „pädagogisch sinnvoll“ gehalten werden; oftmals werden dabei die engen Grenzen des Schulrechts übersehen oder auch bewusst überschritten. Dagegen kann man sich wehren.
Das Schulrecht weist zahlreiche Besonderheiten sowohl in prozessualer als auch in materieller Hinsicht auf, die es ebenso zu beachten gilt wie die Ausarbeitung der richtigen Strategie und einer umsichtigen Vorgehensweise. Daher ist insbesondere das Schulrecht keine Materie, die ein Rechtsanwalt „nebenbei“ anbieten kann.
Wir sind Vertrauensanwälte der Zeitschrift „Focus Schule“ und Herausgeber des führenden Fachjournals „Schulrecht heute“. Vertrauen Sie unserer Erfahrung aus über tausend geführten Verfahren im Schul- und Prüfungsrecht. Entfernung spielt hierbei keine Rolle. Wir sind als hochspezialisierte Kanzlei bundesweit tätig.
Im Schulrecht führen wir für unsere Mandanten beispielsweise Verfahren aus den Bereichen:
- Zurückstellung vom Schulbesuch
- Anspruch auf einen Schulplatz (Schulplatzklage)
- Anspruch auf einen Gesamtschulplatz
- Ablehnung eines Schulplatzes an der Wunschschule
- Zuweisung zur Sonderschule/Förderschule (AO-SF-Verfahren)
- Schulformempfehlung/Bildungsempfehlung und Prognoseunterricht
- Abweichung von der Sprengelpflicht
- Schulische Ordnungsmaßnahmen (Unterrichtsausschluss, Verweis, etc.)
- Nichtversetzungen
- Schulwechsel und Schulformwechsel
- Prüfungen
- Nichtschülerprüfungen
- Abiturprüfungen
- Schulschließungen
- Schulfinanzierung
- Ersatzschulfinanzierung
- Privatschulen
- Schulgründungen
Neue Publikationen unserer Kanzlei zum Schulrecht:
- Mein Recht bei Prüfungen, 240 Seiten, C.H. Beck Verlag, 2007
- Schulrecht Nordrhein-Westfalen: Handbuch für die Praxis mit Datenschutzrecht und Lehrdienstrecht (gemeinsam mit M. Oeynhausen), 418 Seiten, Boorberg 2005
- Der schulische Aufnahmeanspruch in der Rechtsprechung des OVG NRW, NWVBl. 2010, S. 95
- Die Rügepflicht des Prüflings, NVwZ 2006, 286
- Rechtliche Anforderungen an das Antwort-Wahl-Verfahren, LKV 2004, S. 533
- Bildungsempfehlung für das Gymnasium in Sachsen, LKV 2002, S. 503
Focus Schule über unsere Kanzlei
Schulwahl
Schuleinschreibung
Interview mit Dr. Christian Birnbaum auf Focus Schule
Schulrechts-Experte Christian Birnbaum
Eltern auf den Barrikaden
Ist eine Klage erfolgversprechend? Schulrechts-Experte Christian Birnbaum gibt Antworten
Schule wegen Überfüllung geschlossen
Förderschulen
Prognoseunterricht
Ihre Ansprechpartner im Bereich Schulrecht: Rechtsanwälte
Dr. Christian Birnbaum und Dr. Mascha Franzen.