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Das letztmalige Nichtbestehen einer Prüfung muss nicht das Aus bedeuten. Prüfungen können in vielen Fällen im Rahmen einer Prüfungsanfechtung mit Erfolg vor Gericht angefochten werden. Für die Abnahme von Prüfungen bestehen formelle Regelungen, die häufig nicht beachtet werden. Für mündliche Prüfungen ist meistens sehr streng vorgegeben, wer überhaupt Mitglied der Prüfungskommission sein darf. Befangene Prüfer können von Prüfungen ausgeschlossen werden. Beeinträchtigungen wie Lärm oder sonstige Störungen müssen Prüflinge nicht hinnehmen. Auch was Gegenstand der Prüfung ist, unterliegt nicht der Willkür des Prüfers, sondern muss sich an dem zuvor festgelegten Curriculum ausrichten. Mit Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge wird mehr und häufig auch vielfältiger geprüft. Neue Prüfungsformen und Prüfungssysteme wie das Antwort-Wahl-Verfahren (multiple choice) oder Bonus-Malus-Systeme sind sehr fehleranfällig und bieten häufig Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung. Fehlerhafte Prüfungen können vor Gericht angegriffen werden. Fehler der Prüfungsbehörden können wegen der zeitlichen Verzögerungen auch zu erheblichen Schadensersatzforderungen der Betroffenen führen.
Auch im Prüfungsrecht verfügen wir über ausgewiesene Fachkompetenz: Als Autoren des Fachbuches "Mein Recht bei Prüfungen" sowie zahlreicher Publikationen in Fachzeitschriften, als Dozenten von Seminaren und Fortbildungen zum Prüfungsrecht (für das Deutsche Anwalts Institut [DAI], den Hoschschullehrerbund [HLB] und die Bundesvereinigung Öffentliches Recht [BÖR]) und schließlich als Rechtsanwälte mit der langjährigen Erfahrung von über 1.000 Verfahren aus dem Prüfungsrecht.
Im Prüfungsrecht führen wir für unsere Mandanten im Rahmen der Prüfungsanfechtung beispielsweise Verfahren aus den Bereichen:

Ihre Ansprechpartner im Bereich Prüfungsrecht: Rechtsanwälte