Birnbaum-Rechtsanwälte
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Pauschalhonorar

Ein Pauschalhonorar erfasst die gesamten anwaltlichen Tätigkeiten von der Mandatsannahme über die Anfertigung von Schriftsätzen, die Korrespondenz mit dem Mandanten, die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen bis hin zur Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. Das Pauschalhonorar ist die bei uns bevorzugte Form der Honorarvereinbarung. Die Erfahrung zeigt, dass der Mandant es gemeinhin sehr schätzt, wenn er weiß, was ihn an Kosten erwartet. Es gibt bei uns auch keine "versteckten" Kosten für Fotokopien, Telefonate und dergleichen. Was an Kosten für den Anwalt anfällt, lässt sich abschließend der Honorarvereinbarung entnehmen. Zu den Kosten für den eigenen Anwalt können weitere Kosten hinzukommen, insbesondere Gerichtskosten. Diese sind im Verwaltungsrecht allerdings generell eher gering und werden von uns auf Wunsch gerne aufgeschlüsselt. Anwaltskosten für die Gegenseite fallen fast nie an, da sich Behörden auch im gerichtlichen Verfahren gemeinhin selbst vertreten. Eine Ausnahme gilt in Hochschulzulassungssachen (Studienplatzklagen), speziell in diesem Bereich lassen sich doch mittlerweile sehr viele Hochschulen anwaltlich vertreten. Die entsprechend zu erwartenden Kosten legen wir Ihnen gerne dar.

Das Pauschalhonorar hat den weiteren Vorteil, dass es einen recht klaren Erfolgsbezug hat. Wenn der Anwalt schnell arbeitet, zumal wenn das gewünschte Ergebnis schnell erreicht wird, ist auch das Geld schneller verdient. Den Mandanten schmerzt das nicht, denn er zahlt den Anwalt ja nicht dafür, damit dieser möglichst viel, sondern damit er möglichst gut arbeitet. Wenn hingegen eine Sache sich über mehrere Instanzen und Jahre hinzieht, ist das zwar für den Anwalt mit hohem Aufwand verbunden, der Mandant hat aber dennoch keine zusätzlichen Aufwendungen.

Es stellt sich dann natürlich noch die Frage nach der angemessenen Höhe eines pauschal zu vereinbarenden Honorars. Diesen Betrag werden wir gemeinhin so ansetzen, dass er - unter Berücksichtigung des zu erwartenden Arbeitsaufwands - der Bedeutung des Gegenstands, über den gestritten wird, gerecht wird. Wenn wir über die Frage sprechen, ob verhindert werden kann, dass ein Kind an die Sonderschule verwiesen wird, ob das Abitur erlangt wird oder nicht, ob etliche Jahre Studium mit dem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung verloren sind, dann sprechen wir über Lebenschancen. Die realistische Möglichkeit, hier noch einmal die Dinge in geordnete Bahnen zu bringen, ist praktisch kaum zu bezahlen. Pauschalhonorare in solchen Angelegenheiten liegen bei uns zwischen 3.500 und 7.500 EUR netto, in besonders gelagerten Einzelfällen (Anwaltswechsel; sehr umfangreiche Unterlagen; prozessual verfahrene Situation) auch schon einmal höher. Diese Zahlen basieren auf Erfahrungswerten und stehen angesichts der Bedeutung der Angelegenheiten und des zu erwartenden Arbeitsaufwandes in einem fairen Verhältnis zu der Qualität unserer Arbeit.

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