Birnbaum-Rechtsanwälte
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Öffentliches Dienstrecht/ Beamtenrecht

Beamtenrecht

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leben in einer „eigenen Rechtswelt“, die nur der verständige Ansprechpartner nachvollziehen und rechtlich bewerten kann. Beamte stehen unter dem besonderen Schutz der „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“, die in Art. 33 Abs. 5 GG unter den Schutz der Verfassung gestellt sind. Im Öffentlichen Dienst- und Beamtenrecht beraten und vertreten wir Sie bspw. in den Bereichen

Ihre Ansprechpartnerin für den Bereich Öffentliches Dienstrecht:

Rechtsanwaltin Dr. Mascha Franzen

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