Kindergatenrecht
Auch die Kleinsten haben Rechte. Für Kinder besteht ein Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Dieser Kindergarten muss auch mit einer ausreichenden Anzahl pädagogischer Fachkräfte ausgestattet sein, damit die bedürfnisgerechte Betreuung der Kinder gesichert ist. Durch die damit einhergehenden Kosten dürfen die Eltern nicht unverhältnismäßig belastet werden. Im Kindergartenrecht führen wir für unsere Mandanten beispielsweise Verfahren aus den Bereichen:
- Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz
- Kündigung des Kindergartenvertrags
Ihr Ansprechpartner im Bereich Kindergartenrecht: Rechtsanwältin Dr. Mascha Franzen.