Birnbaum-Rechtsanwälte
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Honorarvereinbarung

Wir werden Ihnen, wenn Sie uns ein Mandat erteilen wollen, in der Regel den Abschluss einer Honorarvereinbarung vorschlagen, welche den Rahmen der gesetzlichen Gebühren überschreitet. Eine Ausnahme machen wir bei Studienplatzklagen (Hochschulzulassungsrecht), welche wir in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren abrechnen. Im Rahmen von Honorarvereinbarungen bieten wir vom Grundsatz her zwei Varianten an, nämlich

 

Das Pauschalhonorar hat den enormen Vorzug, dass für alle Seiten Klarheit herrscht und ist deshalb die von uns bevorzugte Variante. Seine Vereinbarung setzt allerdings voraus, dass realistisch abschätzbar ist, welcher Aufwand mit einem Mandat verbunden sein wird.

Eine Abrechnung nach Stundensätzen kommt vornehmlich in Frage, wenn es um die Bearbeitung einer speziellen Einzelfrage geht, bspw. um die Erstellung eines Gutachtens. Der Stundensatz einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts unserer Kanzlei beträgt 400 EUR netto. Im Einzelfall, wenn ein Mandat besondere Expertise erfordert, die ausschließlich in unserem Büro vorhanden ist, kann der Stundensatz bei bis zu 500 EUR netto liegen. Bei isolierter Beauftragung für Rechtsmittelverfahren sind im Einzelfall höhere Stundensätze möglich.

Wir verhandeln nicht über unser Honorar. Wir wären schlechte Vertreter Ihrer Interessen, wenn wir schon unsere eigenen Interessen nicht wirksam vertreten könnten. Kosten und Leistung stehen angesichts der Qualität unserer Arbeit sowie unserer ausgewiesenen Spezialisierung in einem für den Mandanten sehr fairen Verhältnis. Sie können hier auch eine Honorarvereinbarung herunterladen, wie wir sie üblicherweise anbieten.

» Gesetzliche Gebühren
» Pauschalhonorar
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