Aktuelle Meldungen aus unserer Kanzlei
» Studienplatzklage: Interview mit Dr. Christian Birnbaum auf Studienwahl.tv
Aktuelle Meldungen zu bildungspolitischen Themen
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Wir werden Ihnen, wenn Sie uns ein Mandat erteilen wollen, in der Regel den Abschluss einer Honorarvereinbarung vorschlagen, welche den Rahmen der gesetzlichen Gebühren überschreitet. Eine Ausnahme machen wir bei Studienplatzklagen (Hochschulzulassungsrecht), die können schon nach der gesetzlichen Gebührenordnung für den Mandanten teuer werden. Im Rahmen von Honorarvereinbarungen bieten wir im Wesentlichen drei Varianten an, namentlich
Das Pauschalhonorar hat den enormen Vorzug, dass für alle Seiten Klarheit herrscht und ist deshalb die von uns bevorzugte Variante. Seine Vereinbarung setzt allerdings voraus, dass realistisch abschätzbar ist, welcher Aufwand mit einem Mandat verbunden sein wird.
Eine Abrechnung anhand der erhöhten gesetzlichen Gebührensätze hat den Vorteil, dass eine Orientierung an der üblichen Struktur von Gebührenabrechnungen möglich ist und bietet sich vor allem dann an, wenn der Aufwand einer Angelegenheit im Einzelnen nicht überschaubar ist.
Eine Abrechnung nach Stundensätzen schließlich kommt vornehmlich in Frage, wenn es um die Bearbeitung einer speziellen Einzelfrage geht, bspw. um die Erstellung eines Gutachtens. Der Stundensatz einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts unserer Kanzlei beträgt 350 EUR netto.
Versuchen Sie bitte nicht, mit uns zu handeln. Kosten und Leistung stehen angesichts der Qualität unserer Arbeit sowie unserer Spezialisierung in einem für den Mandanten sehr fairen Verhältnis. Sie können hier auch eine Honorarvereinbarung herunterladen, wie wir sie üblicherweise anbieten.