Birnbaum-Rechtsanwälte
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Honorar Studienplatzklagen

Ein Studienplatzklageverfahren kann teuer werden, da sollten Sie sich keinen Illusionen hingeben. Unsere Kanzlei arbeitet - im Bereich Studienplatzklagen - nach der gesetzlichen Gebührenordnung, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 5.5.2004 (BGBl I, 717, 788). Wir empfehlen dazu die instruktiven Merkblätter "Grundlagen der deutschen Anwaltsgebühren" und "Anwaltsvergütung", die die Bundesrechtsanwaltskammer auf ihrer Homepage www.brak.de hinterlegt hat. Das RVG mit dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis ist das Ergebnis eines jahrelangen Gesetzgebungsprozesses, an dem Fachleute, Verbraucherschützer und Anwaltsverbände beteiligt waren. In anderen Rechtsangelegenheiten - Schulrecht, Prüfungsrecht - arbeiten wir zu einem erhöhten Gebührensatz. Nicht hingegen im Hochschulzulassungsrecht:

Bei "Rahmengebühren", welche dem Anwalt einen Gestaltungsspielraum eröffnen, liquidieren wir grundsätzlich die gerade noch zulässige Mindestgebühr. Das macht einen erheblichen Unterschied.

Sie wissen also, dass Sie zum Spezialisten gehen und dennoch nicht mehr bezahlen, als Sie irgendeinem Anwalt nach der gesetzlichen Gebührenordnung zahlen müssten. Vermutlich zahlen Sie sogar weniger.

Weil, wie Sie in den Beispielen "Honorarbeispiele Hochschulzulassungsrecht" nachlesen können, das Verfahren je nach Gestaltung und Verlauf auch nach der gesetzlichen Gebührenordnung sehr teuer werden kann, schöpfen wir den gebührenrechtlich nach unten hin zulässigen Rahmen zu Ihren Gunsten voll aus. Noch ein Wort vorab, vor den Details: Studienplatzklagen sind rechtlich kompliziert, sie sind mit sehr viel Arbeit und Mühe verbunden, und man kann wirklich keinem Anwalt empfehlen, sich auf dieses Gebiet zu kaprizieren, wenn er nicht über mehrjährige Erfahrung verfügt. Das Geld in diesen Verfahren ist für den Anwalt hart erarbeitet.

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