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Für die Organisation der Hochschule bestehen rechtliche Regelungen. Viele Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern werden befristet, obwohl die rechtlich zulässigen Befristungszeiträume bereits überschritten sind. Manchem Hochschullehrer wird die begehrte Nebentätigkeitsgenehmigung nicht erteilt, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Bewerbungen für Professuren und Lehrstühle werden teilweise nicht nach streng fachlichen Kriterien behandelt, sondern nach politischer Einstellung, Sympathie oder Geschlecht. Hiergegen kann man gerichtlichen Rechtsschutz suchen. Im Hochschulrecht führen wir für unsere Mandanten beispielsweise Verfahren aus den Bereichen:

Ihre Ansprechpartner im Bereich Hochschulrecht: Rechtsanwälte