Aktuelle Meldungen aus unserer Kanzlei
» Zulassungschaos an der Universität Bonn
Aktuelle Meldungen zu bildungspolitischen Themen
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Sie erhalten nicht den gewünschten Studienplatz? Dann informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten einer Studienplatzklage.
Jeder deutsche Staatsbürger hat nach Art. 12 des Grundgesetzes das Recht, die Ausbildung seiner Wahl zu durchlaufen und den Beruf seiner Wahl zu ergreifen. Hierzu gehört auch die Freiheit, das Fach seiner Wahl zu studieren. Wenn der Staat Studienplätze rationiert, greift er in diese Freiheiten ein. Dafür bedarf es guter Gründe, die häufig nicht gegeben sind. Ob die Hochschule sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt hat, so viele Studenten wie möglich in den von ihnen gewünschten Studiengängen zuzulassen, kann man gerichtlich überprüfen lassen - in vielen Fällen mit guter Aussicht auf Erfolg. Wir führen Hochschulzulassungsverfahren (Studienplatzklagen) durch gegen Universitäten, Fachhochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen
Zu unserem Service und zu unserem Anspruch gehört, dass wir Ihnen zur Führung von Verfahren nur raten, wenn wir auch eine realistische Aussicht auf Erfolg sehen. Nutzen Sie unsere Erfahrung. Sie können viel Geld sparen.

Ihr Ansprechpartner im Bereich Schulzulassungsrecht: Rechtsanwälte