Birnbaum-Rechtsanwälte
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Gesetzliche Gebühren

Wenn nichts weiter vereinbart ist, gilt für die Abrechnung der Leistungen des Anwalts gegenüber seinem Mandanten das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 5.5.2004 (BGBl I, 717, 788). Wir empfehlen dazu die instruktiven Merkblätter "Grundlagen der deutschen Anwaltsgebühren" und "Anwaltsvergütung", die die Bundesrechtsanwaltskammer auf ihrer Homepage www.brak.de hinterlegt hat. Das RVG mit dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis ist das Ergebnis eines jahrelangen Gesetzgebungsprozesses, an dem Fachleute, Verbraucherschützer und Anwaltsverbände beteiligt waren.

In vielen Fällen bietet das RVG einen fairen Interessenausgleich zwischen dem Wunsch des Mandanten, nicht übervorteilt zu werden und dem Wunsch des Anwalts nach einer aufwandsangemessenen Vergütung. In den Bereichen, in denen wir arbeiten, ist dies nicht immer so.

Das hängt zum einen - und ganz wesentlich - mit dem "Gegenstandswert" (oder auch: "Streitwert") zusammen. Der Gegenstandswert ist eine von zwei maßgeblichen Größen für die Berechnung der Anwaltsgebühren. Die andere maßgebliche Größe sind die vom Anwalt im Einzelnen entfalteten Tätigkeiten. Vereinfacht: Bestimmte Tätigkeiten lösen bestimmte Gebührentatbestände aus, und die Höhe der sich aus der Verwirklichung dieser Gebührentatbestände im Einzelnen ergebenden Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert.

Normalerweise ist die Ermittlung des Gegenstandswerts kein großes Problem. Wenn A seinen Geschäftspartner B auf Zahlung von 100.000 EUR verklagt, beträgt der Gegenstandswert 100.000 EUR. Eine volle Anwaltsgebühr aus diesem Gegenstandswert liegt bei 1.354,00 EUR, netto wohlgemerkt. Im Regelfall werden im gerichtlichen Verfahren eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr in Höhe von 1,3 bzw. 1,2 Gebühren anfallen, dann ist der Mandant bei Anwaltskosten von (1.760,20 + 1.624,80 =) 3.384,00 EUR netto. Wenn, wie häufig, ein Vergleich geschlossen wird, kommt noch eine Einigungsgebühr in Höhe einer vollen Anwaltsgebühr dazu, das sind dann insgesamt 4.738,00 EUR netto, nur für den eigenen Anwalt. Man kann einen Rechtsstreit auch verlieren, dann wird es teurer, wenn man gewinnt, gibt es einen Erstattungsanspruch gegen den Gegner. Hinzu kommen noch Gerichtskosten, allerdings in geringerer Höhe.

Wie hoch ist aber der "Gegenstandswert" eines Schulbesuchs, einer Versetzung, eines Abiturs, eines Studienplatzes, einer Bachelorprüfung, einer Approbation usw.? Das kann man schwer einschätzen. Manchem ist ein ordentlicher Bildungsabschluss kaum bezahlbar, einem anderen ist das nicht so wichtig. Deshalb greift in diesen Fällen in Ermangelung anderer Anhaltspunkte in der Regel der so genannte "Auffanggegenstandswert", und der liegt bei 5.000 EUR. Aus unserer Sicht ist das, in Fragen, die häufig über die gesamte Zukunft eines Menschen entscheiden, sehr wenig. Ein Rechtsstreit mit einem Streitwert von 5.000 EUR vermittelt dem Anwalt im Regelfall Gebührenansprüche zwischen 750 und 1.500 EUR netto. Und dafür kann die Sache mehrere Jahre dauern.

Außerdem beschränkt sich unsere gerichtliche Tätigkeit sehr häufig auf das gerichtliche Eilverfahren. Mündliche Verhandlungen finden da fast nie statt; Vergleiche schließen wir, was bei den von uns betriebenen Tätigkeiten in der Natur der Sache liegt, eher selten. Viele Gebührentatbestände, deren Anfall auch im Wortsinne das "tägliche Brot" der allermeisten Anwälte ist, fallen speziell in unserer Tätigkeit eher ausnahmsweise an.

Wenn wir nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnen würden, käme bei vielen unserer Mandate an Gebühren zu wenig heraus, als dass uns dies eine kostendeckende oder gar profitable Arbeit erlauben würde. Außerdem wollen wir Zeit haben für unsere Mandanten. Anders, als Sie das von anderen Dienstleistern vielleicht kennen, lassen wir uns am Telefon nicht verleugnen, und wir reagieren auch immer unverzüglich auf Ihre Meldungen. Zudem benötigen wir Zeit für die Bearbeitung unserer häufig rechtlich sehr anspruchsvollen Mandate, und diese Zeit können wir uns nur nehmen, wenn wir mit dem einzelnen Mandat auch genügend Umsatz erwirtschaften.

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