Birnbaum-Rechtsanwälte
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6. Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Das ist wirklich ein Kapitel für sich. Wenn wir über Schulrecht, Hochschulrecht und Prüfungsrecht sprechen, befinden wir uns im Verwaltungsrecht, und das ist in vielen Versicherungsverträgen von der Deckungspflicht ausgenommen. Bei neueren Verträgen, ab 2003, ist es häufiger beinhaltet, da kommt es auf die jeweilige Versicherung an. Wenn Sie nach dieser Maßgabe keinen Verwaltungsrechtsschutz haben, kann es Sinn machen, den Versicherungsvertrag zu aktualisieren oder die Versicherung zu wechseln. Wenn Sie Kinder haben, die in absehbarer Zeit studieren wollen, schließen Sie im Hinblick auf die mögliche Ablehnung durch die ZVS oder die Hochschule beizeiten eine Rechtsschutzversicherung ab. Sie können sehr viel Geld sparen. Sprechen Sie mit einem Fachmann, bevor Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen oder den Vertragspartner wechseln. Wenn Sie wollen, empfehlen wir Ihnen einen unabhängigen Versicherungsmakler. Prüfungen im Vorbereitungsdienst (2. Staatsexamen bei Lehrern und Juristen) werden zumeist gedeckt, weil sie unter das Beamtenrecht fallen und deshalb zum Berufsrecht gehören. Lehrerdienstrechtliche, berufsrechtliche - generell arbeitsrechtliche und beamtenrechtliche - Rechtsangelegenheiten werden von den Versicherungen getragen. Im Zweifel können Sie oder können wir bei der Versicherung nachfragen. Jedenfalls zahlt aber die Rechtsschutzversicherung nicht mehr als die gesetzlichen Gebühren. Wenn eine Honorarvereinbarung geschlossen wurde, muss der Mandant den die gesetzlichen Gebühren überschießenden Betrag selbst tragen - dennoch kann es sich im Zweifel um eine beachtliche Ersparnis handeln.

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