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Ja. Das ist dann eine Erstberatung. Der Anwalt darf hierfür nach der gesetzlichen Gebührenordnung nicht mehr als 190 EUR netto nehmen, bei einem privaten Mandanten. Es handelt sich dabei um eine Rahmengebühr, 190 EUR sind nur der Höchstbetrag. Wir schöpfen diesen Rahmen meistens nicht aus, in der Regel beschränken wir uns auf 100 EUR brutto für eine Erstberatung. Wenn aus der Erstberatung später ein Mandat wird, kommt die Erstberatungsgebühr zur Anrechnung.