Birnbaum-Rechtsanwälte
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11. "Vorläufige" gerichtliche Entscheidung ... ?

Ja, vorläufig. Die Entscheidung ergeht dann unter dem Vorbehalt einer tatsächlichen und rechtlichen Überprüfung im Hauptsacheverfahren. Schlimmstenfalls geht dann die Sache auch noch im Hauptsacheverfahren anders aus als im Eilverfahren. Beispiel: Das aufgrund einer verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidung vorläufig als bestanden gewertete Abitur wird nach drei Jahren doch als nicht bestanden gewertet. Der Abiturient, der mittlerweile studiert, steht dann mit leeren Händen da. Das kann passieren, wirklich. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass es so kommt, gering, unserer Erfahrung nach liegt sie bei grenzwertig null. Die Verwaltungsgerichte wissen auch, worum es geht, und die Eilentscheidungen sind, wenn es, wie meistens im Verwaltungsrecht, um Rechtsfragen geht, das Ergebnis sorgfältiger rechtlicher Prüfungen. Da nachher im Hauptsacheverfahren dieselbe Kammer desselben Gerichts entscheidet, wird diese Entscheidung im Zweifel nicht anders lauten als im Eilverfahren.

» 10. Eilverfahren
» 12. Verfahrensablauf
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