Fachanwalt
Fachanwalt wird man nicht ohne Weiteres. Nach der Fachanwaltsordnung sind hierfür
- besondere theoretische Kenntnisse,
- besondere praktische Erfahrungen und
- eine wenigstens dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt
erforderlich.
Speziell im Verwaltungsrecht ergeben sich die besonderen praktischen Erfahrungen aus der nachgewiesenen Bearbeitung von mindestens 80 Fällen, davon mindestens 30 gerichtliche Verfahren. Mindestens 60 Fälle müssen sich auf drei verschiedene Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts beziehen. Die theoretischen Kenntnisse werden nachgewiesen durch Teilnahme an einem mehrwöchigen Lehrgang und Bestehen mehrerer spezieller Klausuren.
Am 1.1.2009 gab es in Deutschland insgesamt 150.377 zugelassene Rechtsanwälte, davon waren 1.329 Fachanwälte für Verwaltungsrecht, davon 86 im Bereich der Rechtsanwaltskammer Köln. Das ist eine vergleichbar kleine Anzahl, vor allem, wenn man bedenkt, dass der Fachanwalt für Verwaltungsrecht die zweitälteste Fachanwaltsbezeichnung überhaupt ist. Das Verwaltungsrecht ist nach wie vor ein Rechtsgebiet für Spezialisten und wird dies auch bleiben.
Einen "Fachanwalt für Schulrecht", "Fachanwalt für Prüfungsrecht", "Fachanwalt für Hochschulrecht" oder "Fachanwalt für Hochschulzulassungsrecht" (oder, übergeordnet, "Fachanwalt für Bildungsrecht") gibt es nicht. Alle diese Gebiete sind - jedenfalls in ihren meisten Ausprägungen - innerhalb des Verwaltungsrechts lokalisiert. Das Dienstrecht der Lehrer und Hochschulbediensteten ist im Schnittbereich zwischen Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht angesiedelt. Rechtsanwälte Dr. Christian Birnbaum und Dr. Mascha Huster gehören zu den wenigen Anwälten in Deutschland, die sowohl die Qualifikationen zum Fachanwalt für Arbeitsrecht als auch die Qualifikationen zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht erfüllen.

Dr. Christian Birnbaum und Dr. Mascha Franzen