Birnbaum-Rechtsanwälte
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Telefon: 02 21 / 27 72 71 - 0

Erstberatung

Auch eine erste Beratung kostet Geld. Wir erhalten täglich Anrufe und E-Mails mit entsprechenden Anliegen, ob und wie hier rechtlich vorgegangen werden kann und der Frage nach den Erfolgsaussichten. Diese Frage(n) beantworten wir gerne.

Aber auch die Antwort auf diese erste Frage nach den Erfolgsaussichten kostet Zeit und ist für den Rechtsanwalt mit Arbeit verbunden. Daher ist auch eine solche Erstberatung kostenpflichtig, gleich ob sie am Telefon, per E-Mail oder in unseren Kanzleiräumen stattfindet. Hierfür setzen wir einen Betrag von 100 EUR brutto an. Dies ist ein geringer Betrag, welcher im Zweifel sogar deutlich unterhalb dessen liegt, was Ihnen ein nicht spezialisierter Anwalt für die erste Beratung in Ihrer Sache berechnen würde. Umfangreiche gutachterliche Stellungnahmen auf dieser Basis kommen natürlich nicht in Betracht.

Der Betrag für die Erstberatung kommt zur Anrechnung, wenn aus Ihrer Angelegenheit später ein Mandat wird.

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