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Rechtsanwältin Dr. Mascha Franzen wurde am 2.2.1976 in Stuttgart geboren, wo sie von der Grundschule bis zum Abschluss des Abiturs im Jahre 1995 die private Albrecht-Leo-Merz-Schule besuchte.
Es folgte die Aufnahme des Studiums an der Technischen Universität in Dresden, welches sie im Jahre 2002 mit Prädikatsexamen beendete. Direkt im Anschluss folgte die Aufnahme des Referendariats und einer juristischen Nebentätigkeit in der Dresdner Kanzlei einer überörtlichen Sozietät, auch damals schon zunächst im Dezernat Herrn Rechtsanwalts Dr. Birnbaum. Im Jahr 2003 wurde Frau Dr. Franzen als Rechtsanwältin zugelassen.
Im Jahre 2006 wurde Frau Dr. Franzen Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Angesichts des zunehmenden Schwerpunkts ihrer Tätigkeit im verwaltungsrechtlichen Bereich und ihres besonderen Interesses für das öffentliche Dienstrecht kam im selben Jahr die Abgabe ihrer Dissertation zu einem personalvertretungsrechtlichen Thema hinzu.
Um die vorhandene Spezialisierung im öffentlichen Dienst- und Bildungsrecht noch weiter auszubauen, entschloss sich Frau Dr. Franzen im Sommer 2007 zu einer Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum in Köln. Frau Dr. Franzen ist verheiratet und hat einen Sohn.
Frau Rechtsanwältin Dr.Franzenzeichnet verantwortlich für unsere Rubrik "Lehrerdienstrecht von A-Z"
Frau Dr. Franzen ist Mitglied in der Bundesvereinigung Öffentliches Recht (BÖR) und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Sie ist Referentin des dbb und hält regelmäßig Vorträge und Schulungen in den Bereichen des Tarif-, Dienst- und Arbeitsrechts.
Frau Dr. Franzen ist Ihre Ansprechpartnerin in den Bereichen