Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum
Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum wurde 1969 in Duala (Kamerun) geboren. In Neunkirchen-Seelscheid (bei Siegburg) besuchte er das private Antoniuskolleg, wo er 1988 das Abitur ablegte. Es folgte das Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Freiburg, anschließend bis 1997 das Referendariat in Dresden. Beide Staatsexamina schloss Herr Dr. Birnbaum unter den ersten 10% seines Jahrgangs ab.
Seit 1995 bis 2000 war Herr Dr. Birnbaum als wissenschaftliche Hilfskraft, wissenschaftlicher Mitarbeiter und wissenschaftlicher Assistent an der Technischen Universität Dresden tätig, zugelassener Rechtsanwalt ist er seit 1998. Seit dem Abschluss seiner Promotion zu Beginn des Jahres 2000 widmet sich Herr Dr. Birnbaum ausschließlich seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt. Seit 2003 ist Herr Dr. Birnbaum selbstständiger Rechtsanwalt in Köln.
Seit 2002 ist Herr Dr. Birnbaum Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 2005 ist er Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Seine konsequente Spezialisierung auf das Bildungsrecht gibt ihm die Möglichkeit, sich seinen anspruchsvollen Mandaten mit hoher Professionalität zu widmen.
Im Bereich des Schul- und Hochschulrechts ist Herr Dr. Birnbaum durch wissenschaftliche Fachveröffentlichungen und eine Vielzahl erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich geführter Mandate ausgewiesen. Mehrere bahnbrechende Grundsatzentscheidungen tragen seine Handschrift.
Herr Dr. Birnbaum ist verheiratet und ist Vater von drei Kindern.
Herr Dr. Birnbaum ist Autor der Bücher "Schulrecht Nordrhein-Westfalen" (Boorberg Verlag, 2005) und "Mein Recht bei Prüfungen" (C.H. Beck Verlag, 2007). In seinen Spezialgebieten hält Herr Dr. Birnbaum regelmäßig Vorträge und ist der deutschlandweit gefragteste Referent. Herr Dr. Birnbaum bildet auch Rechtsanwälte im Schulrecht, Hochschulrecht und Prüfungsrecht aus. Viele Anwälte haben die Grundlagen ihrer Tätigkeit im Bildungsrecht bei ihm erlernt.
Rechtsanwalt Dr. Birnbaum ist Schulrechtsexperte und Vertrauensanwalt für die Zeitschrift Focus Schule. Er ist Vertrauensanwalt des Allgemeinen Studierendenausschusses der Universität zu Köln sowie des Allgemeinen Studierendenausschusses der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen und führt dort regelmäßige Beratungssprechstunden durch. Rechtsanwalt Dr. Birnbaum ist Mitglied in der Bundesvereinigung Öffentliches Recht.
Rechtsanwalt Dr. Birnbaum ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in den Bereichen
Aufgrund seiner vielfältigen Verpflichtungen im Rahmen von Vorträgen, Veröffentlichungen und der Organisation der Kanzlei übernimmt Herr Dr. Birnbaum vorwiegend Mandate in Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung und ausgewählte Einzelmandate.