Birnbaum-Rechtsanwälte
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Bildungsrecht

Bildungsrecht

Bildungsrecht ist der "Oberbegriff" für viele unserer Tätigkeiten. Neben dem Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht (als „bildungsrechtliche Spezialgebiete“) führen wir für unsere Mandanten beispielsweise Verfahren aus den Bereichen:

 

Wir beraten staatliche und private Bildungseinrichtungen - Schulen, Hochschulen, Akademien, sonstige Bildungsträger - bei der Erstellung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Dienstverträgen, sonstigen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Fragen Sie nach unseren Referenzen.

Dr. Christian Birnbaum und Dr. Mascha Franzen

Ihre Ansprechpartner im Bereich Bildungsrecht: Rechtsanwälte

Dr. Christian Birnbaum und Dr. Mascha Franzen.

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