Bildungsrecht
Bildungsrecht ist der „Oberbegriff“ für viele unserer Tätigkeiten. Neben dem Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht (als „bildungsrechtliche Spezialgebiete“) führen wir für unsere Mandanten beispielsweise Verfahren aus den Bereichen:
- Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, akademischer Titel und Grade
- Anerkennung von Diplom und Magister sowie sonstiger Abschlüsse als Staatsexamen zum Zwecke des Einstiegs in den Lehrerberuf
- Aberkennung von akademischen Titeln und Graden
- Missbrauch von akademischen Titeln und Graden
- Berufsausbildungsrecht
Wir beraten auch staatliche und private Bildungseinrichtungen - Schulen, Hochschulen, Akademien, sonstige Bildungsträger - bei der Erstellung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Dienstverträgen, sonstigen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ihre Ansprechpartner im Bereich Bildungsrecht: Rechtsanwälte
Dr. Christian Birnbaum und Dr. Mascha Franzen.