Birnbaum-Rechtsanwälte
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Wir haben für Sie Beispielsrechnungen erstellt in den Rubriken

 

Verwaltungsgebühren bleiben bei diesen Beispielen außen vor. Die Gebührentatbestände der Verwaltung sind sehr unterschiedlich und lassen sich kaum kategorisieren; viele Behörden erheben auch keine Gebühren. Verwaltungsgebühren liegen aber auch nur selten im Bereich von über 100 EUR. Die Beispiele beziehen sich auf die bei unserer Kanzlei üblichen Honorarkonditionen (Multiplikation der gesetzlichen Anwaltsgebühren mit dem Faktor 2,5).

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