Honorarbeispiele Prüfungsrecht
Beispiel 1
Student A hat das Physikum im letzten Anlauf nicht bestanden. Wir legen gegen den Prüfungsbescheid Widerspruch [Geschäftsgebühr] ein und beantragen beim Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung [Verfahrensgebühr]. Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag ab. Wir lassen den Beschluss in Rechtskraft erwachen und nehmen den Widerspruch zurück. Der Gegenstandswert beträgt 7.500 EUR (Ziff. 36.1 Streitwertkatalog), für das Eilverfahren beträgt er 3.750 EUR (Ziff. 1.5 Streitwertkatalog).
| Kostenposition | Einzelpositionen EUR | Betrag EUR |
|---|
| Gerichtskosten | 315,00 | 315,00 |
| Anwaltskosten und -gebühren | [(535,60 + 282,10) x 2,5 + 40,00] x 1,19 | 2.480,26 |
| Kosten gesamt | | 2.480,26 |
Beispiel 2
Student A hat eine Diplomklausur letztmalig nicht bestanden. Wir legen hiergegen Widerspruch [Geschäftsgebühr] ein und beantragen beim Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung [Verfahrensgebühr] [Gerichtskosten]. Das Verwaltungsgericht gibt dem Antrag statt. Die Universität legt Beschwerde [Verfahrensgebühr] [Gerichtskosten] zum Oberverwaltungsgericht ein, die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Universität erlässt einen ablehnenden Widerspruchsbescheid, gegen den wir klagen [Verfahrensgebühr] [Gerichtskosten]. Das Verwaltungsgericht gibt nach mündlicher Verhandlung [Terminsgebühr] der Klage statt und erklärt die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig. Der Gegenstandswert beträgt 5.000 EUR (Ziff. 36.4 Streitwertkatalog), für das Eilverfahren 2.500 EUR (Ziff. 1.5 Streitwertkatalog).
| Kostenposition | Einzelpositionen EUR | Betrag EUR |
|---|
| Gerichtskosten | 121,50 + 363,00 | 484,50 |
| Anwaltskosten und -gebühren | [(165,55 + 209,30 + 391,30 + 361,20) x 2,5 + 60,00] x 1,19 | 3.425,27 |
| Kosten gesamt | | 3.909,77 |
Beispiel 3
Student A hat das Vordiplom nicht bestanden. Wir legen Widerspruch [Verfahrensgebühr] ein. Die Universität hilft dem Widerspruch ab und erklärt die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig. Der Gegenstandswert beträgt 5.000 EUR (Ziff. 36.4 Streitwertkatalog).
| Kostenposition | Einzelpositionen EUR | Betrag EUR |
|---|
| Gerichtskosten | - | - |
| Anwaltskosten und -gebühren | (391,30 x 2,5 + 20,00) x 1,19 | 1.187,92 |
| Kosten gesamt | | 1.187,92 |