Birnbaum-Rechtsanwälte
a
a
0
A
A
A
Telefon: 02 21 / 27 72 71 - 0

Honorarbeispiele Lehrerdienstrecht

Beispiel 1

Lehrerin L ist Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie erhält eine verhaltensbedingte Kündigung. Gegen die Kündigung erheben wir Klage [Verfahrensgebühr] [Gerichtskosten] zum Arbeitsgericht. In der mündlichen Verhandlung [Terminsgebühr] einigen [Einigungsgebühr] wir uns auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von 40.000 EUR für den Verlust des Arbeitsplatzes. Der Gegenstandswert beträgt das Dreifache des Einkommens (§ 12 VII ArbGG), bei einem unterstellten Einkommen von 3.000 EUR brutto also 9.000 EUR.

KostenpositionEinzelpositionen EURBetrag EUR
Gerichtskosten--
Anwaltskosten und -gebühren[(583,70 + 538,80 + 449,00) x 2,5 + 20] x 1,194.699,01
Kosten gesamt 4.699,01

Beispiel 2

Lehrerin L ist Beamtin, Bes.-Gr. A 13. Sie wird gegen ihren Willen versetzt. Gleichzeitig wird die sofortige Vollziehung der Versetzung angeordnet. Wir legen Widerspruch [Geschäftsgebühr] ein und beantragen bei der Behörde [Geschäftsgebühr] die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Gleichzeitig beantragen wir auch beim Verwaltungsgericht [Verfahrensgebühr] [Gerichtskosten], die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder herzustellen. Das Verwaltungsgericht weist den Antrag zurück. Wir legen Beschwerde [Verfahrensgebühr] [Gerichtskosten] ein zum Oberverwaltungsgericht. Dieses hilft der Beschwerde ab und ordnet die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs an. Die Behörde hilft daraufhin dem Widerspruch ab und erklärt die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig. Der Gegenstandswert in Ermangelung anderer Anhaltspunkte 5.000 EUR (Auffangstreitwert). Für das Eilverfahren beträgt er dementsprechend 2.500 EUR.

KostenpositionEinzelpositionen EURBetrag EUR
Gerichtskosten121,50 + 162,00283,50
Erstattung Gerichtskosten -283,50
Anwaltskosten und -gebühren[(391,30 + 209,30 + 80,50) x 2,5 + 56,10] x 1,192.093,03
Kosten gesamt 2.093,03

Beispiel 3

Lehrer L ist Beamter, Bes.-Gr. A 14. Er erhält eine Anlassbeurteilung, weil er sich auf die Stelle eines Schulleiters bewirbt. Er ist mit der Beurteilung nicht einverstanden. Wir legen Widerspruch [Geschäftsgebühr] ein, woraufhin die Bewertung abgeändert wird. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten wird für notwendig erklärt. Der Gegenstandswert beträgt 5.000 EUR (Ziff. 10.5 Streitwertkatalog).

KostenpositionEinzelpositionen EURBetrag EUR
Gerichtskosten--
Anwaltskosten und -gebühren(391,30 x 2,5 + 20) x 1,191.187,92
Kosten gesamt 1.187,92
» Hochschulzulassungsrecht
» Beispiele Prüfungsrecht
Home - Anwälte - Rechtsgebiete - Mandanteninformationen - Rechtsprechung - Downloads - FAQ - Honorar - Honorar Studienplatzklagen - Kontakt - Impressum