Honorarbeispiele Hochschulrecht
Beispiel 1
Professor P ist Hochschullehrer an der Universität U. Korporationsrechtlich ist er der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter zugeordnet, obwohl er selbstständig in Forschung und Lehre tätig ist. Wir beantragen [Geschäftsgebühr] bei der Universität, P korporationsrechtlich der Gruppe der Professoren zuzuordnen, damit er als Mitglied dieser Gruppe an den Hochschulwahlen teilnehmen kann. Der Antrag wird abgewiesen, wir legen Widerspruch [Geschäftsgebühr] ein. Beim Verwaltungsgericht beantragen wir den Erlass einer einstweiligen Anordnung [Verfahrensgebühr] [Gerichtskosten]. Dem Antrag wird stattgegeben. Die Universität hilft dem Widerspruch ab und erklärt die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig. Der Gegenstandswert beträgt 5.000 EUR (Ziff. 18.11 Streitwertkatalog), für das Eilverfahren 2.500 EUR (Ziff. 1.5 Streitwertkatalog).
| Kostenposition | Einzelpositionen EUR | Betrag EUR |
|---|
| Gerichtskosten | 121,50 | 121,50 |
| Erstattung Gerichtskosten | | -121,50 |
| Anwaltskosten und -gebühren | [(391,30 + 391,30 + 209,30) x 2,5 + 60,00] x 1,19 | 3.022,30 |
| Kosten gesamt | | 3.022,30 |
Beispiel 2
Professor P ist Hochschullehrer an der Universität U. Er erhält einen Gutachtenauftrag von einem Wirtschaftsunternehmen, Auftragsvolumen 15.000 EUR. Das Rektorat verweigert die Erteilung der erforderlichen Nebentätigkeitsgenehmigung. Wir legen Widerspruch [Geschäftsgebühr] ein. Nachdem die Universität drei Monate lang nicht reagiert hat, erheben wir Untätigkeitsklage [Verfahrensgebühr] [Gerichtskosten] zum Verwaltungsgericht. Im Klageverfahren wird nach dem Verhandlungstermin [Terminsgebühr] der Klage stattgegeben und die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig erklärt. Der Gegenstandswert beträgt 15.000 EUR.
| Kostenposition | Einzelpositionen EUR | Betrag EUR |
|---|
| Gerichtskosten | 726,00 | 726,00 |
| Erstattung Gerichtskosten | | -726,00 |
| Anwaltskosten und -gebühren | [(735,80 + 735,80 + 679,20) x 2,5 + 40] x 1,19 | 6.458,13 |
| Kosten gesamt | | 6.458,13 |
Beispiel 3
Wissenschaftlicher Mitarbeiter M ist an der Universität U befristet beschäftigt, in der Vergütungs-Gruppe 2a BAT. Er meint, dass die Befristung unwirksam sei. Wir klagen [Verfahrensgebühr] [Geschäftsgebühr] vor dem Arbeitsgericht auf Feststellung der Unwirksamkeit der Befristung und gewinnen nach mündlicher Verhandlung [Terminsgebühr]. Der Gegenstandswert beträgt das Dreifache des Einkommens (§ 12 VII ArbGG), bei einem unterstellten Einkommen von 3.000 EUR brutto also 9.000 EUR.
| Kostenposition | Einzelpositionen EUR | Betrag EUR |
|---|
| Gerichtskosten | 588,00 | 588,00 |
| Erstattung Gerichtskosten | | -588,00 |
| Anwaltskosten und -gebühren | [(631,80 + 583,20) x 2,5 + 20] x 1,19 | 3.638,43 |
| Kosten gesamt | | 3.638,43 |